Mitgliedschaft

 

 

 

Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2019

 
  Einmalige Aufnahmegebühr     EUR   11,90    
  Beitrag bei Einnahmen
(Summe der positiven Einnahmen und Bezüge einschließlich Progressionsvorbehalt):
 
   

über

unter

über

unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter

EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR

EUR

EUR

150.000

150.000

110.000
110.000
100.000
  90.000
  75.000
  65.000
  50.000
  38.000
  25.000
  17.500

 

EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR

EUR

EUR

297,50
279,85
entfällt
249,90
entfällt
202,30
184,45
160,65
142,80
124,95

  95,20

  71,40

   
 

 

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.

Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.

 

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