Mitgliedschaft
Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2019 |
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Einmalige Aufnahmegebühr | EUR | 11,90 | ||||||||
Beitrag bei Einnahmen (Summe der positiven Einnahmen und Bezüge einschließlich Progressionsvorbehalt): |
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über unter über unter |
EUR EUR EUR |
150.000 150.000 110.000 |
EUR EUR EUR |
297,50 95,20 71,40 |
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Alle Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten. Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind. Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung. |