| Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein bieten wir insbesondere für |
Arbeitnehmer, Beamte, Rentner
| im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft folgende Leistungen an: |
Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung
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einschließlich
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
- ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
sofern
- nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
- bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn-
oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
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Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage
- Investitionszulage
- Kindergeld
- Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
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Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- "Riester-Rente"
- Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
- Wahl der richtigen Steuerklasse
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Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten
nutzen können.
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